Sonderpädagogische Förderung
„Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.“ (MK Niedersachsen 2019)
Zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurde in Niedersachsen die inklusive Schule verbindlich eingeführt. Damit ist die sonderpädagogische Förderung die Aufgabe aller Schulen. Sie bezieht alle Schulstufen und Schularten ein (vgl. RdErl. d. MK, 1.2.2005)
Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, dass „Schülerinnen und Schüler im Unterricht und bei der Erziehung eine ihren persönlichen Voraussetzungen und Bedingungen angemessene Unterstützung und Hilfe erhalten“. Außerdem strebt die sonderpädagogische Förderung „einen größtmöglichen Umfang schulischer und beruflicher Eingliederung [sowie] weitgehende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft […]“ an (RdErl. d. MK, 1.2.2005).
Sonderpädagogische Förderung an der KGS Sehnde
Wer sind wir?
Im Schuljahr 2020/2021 arbeiten insgesamt 5 Förderschullehrerinnen mit den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung an der KGS Sehnde.
Von den 5 Kolleginnen sind 3 von der Schule Im Großen Freien (Ilten) an die KGS abgeordnet.
Rahmenbedingungen
Je nach sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung) wird eine bestimmte Anzahl von Förderschullehrerstunden pro Schülerin bzw. Schüler und Woche zur Verfügung gestellt. Dies gilt für alle Klassenstufen ab Klasse 5.
Aufgaben der Förderschullehrkräfte
Die Aufgabe unserer Förderung ist es, Lernproblemen, unabhängig vom Unterstützungsbedarf, präventiv zu begegnen, um einem drohenden Unterstützungsbedarf vorzubeugen…
…und die Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Unterricht zu unterstützen und zu einem Schulabschluss zu führen.
Dabei orientieren wir uns an dem Prinzip „Gemeinsamkeit und Individualisierung“.
Die Gestaltung des Lernumfeldes erfolgt in enger Kooperation der Förderschullehrkräfte und der Regelschullehrkräfte, unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
So versuchen wir stets ein Setting zu gestalten, in dem möglichst viele Unterrichtsinhalte und -themen mit allen Schülerinnen und Schülern der Klasse gemeinsam bearbeitet werden können.
Eine äußere Differenzierung erfolgt dann, wenn das Arbeiten am gemeinsamen Lerngegenstand noch nicht sinnvoll erscheint.
Darüber hinaus beraten wird die Regelschullehrkräfte der Schule sowie die Eltern der Schülerinnen und Schüler.
Mit der Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz an der weiterführenden Schule wird eine Diagnostik möglich, deren Ziel die Inklusion und nicht die Selektion ist.
Wie sind wir zu erreichen?
Sie erreichen uns über das Sekretariat der Schule oder per E-Mail (san@kgs-sehnde.eu).
Schreiben Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir vereinbaren dann gerne einen individuellen Gesprächstermin mit Ihnen.
Quellen und weiterführende Informationen:
MK Niedersachsen (2019): Inklusive Schule. Verfügbar unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/inklusive_schule/stand-der-einfuehrung-175285.html .